Arbeitsentwurf für digitale Marketing-Leistungen. Vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen; Personalvermittlung ist nicht erfasst und noch nicht aktiv.
Dieser Arbeitsentwurf betrifft digitale Marketing-Unterstützung mit klar definiertem Umfang und menschlicher Freigabe. Er umfasst nicht die Vermittlung regulärer Mitarbeitender oder Fachkräfte.
Diese Bedingungen betreffen nur separat schriftlich vereinbarte digitale Marketing-Leistungen. Sie gelten nicht für Personalvermittlung. Vor dem Start sind Aufgaben, Preis, Laufzeit, Freigabeprozess und Datenschutz schriftlich zu vereinbaren.
Laufzeit, Kündigung und etwaige Einrichtungskosten werden erst in einer individuellen Vereinbarung festgelegt. Dieser Text ist ein ungeprüfter Entwurf und keine wirksame Vertragsgrundlage.
Entfällt in diesem Entwurf. Vergütung und Zahlungsbedingungen müssen im individuellen Vertrag festgelegt werden.
Veröffentlichungen und Kampagnen erfolgen nur nach Freigabe durch den Kunden.
Vor einem möglichen Einsatz wird der konkrete Leistungsumfang geprüft. Der selbstständige Marketing-Digitalservice darf nicht mit Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung verwechselt werden.
Keine Haftung für Werbeerfolg oder Ergebniszusage; Haftung im Übrigen nach gesetzlichen Vorschriften.
⚠️ Platzhalter: Vor Livegang durch einen Anwalt prüfen und vervollständigen lassen.